Einwohnergemeinde Trachselwald
Einladung zur ordentlichen Einwohnergemeindeversammlung
Mittwoch, 26. November 2025, 20.00 Uhr in der Mehrzweckanlage, Heimisbach
Traktanden
- Informationen aus den Ressorts
- Budget 2026, Beschlussfassung
- Verpflichtungskredit Fassadensanierung Mehrzweckanlage Chramershus über CHF 300'000.00, Beschlussfassung
- Gemeinderatswahlen 01.01.2026 – 31.12.2026 – Wahl Gemeindepräsidium und Gemeinderat aufgrund der Demission von Kathrin Scheidegger per 31.12.2025
- Aufhebung Reglement "Gebührentarif für die Feuerungskontrolle" vom 08.06.1993 / teilrevidiert am 01.01.2004, Beschlussfassung
- Verschiedenes
Die Unterlagen zu den Traktanden 2 – 5 liegen während 30 Tagen, vom 24. Oktober bis 24. November 2025 auf der Gemeindeverwaltung Trachselwald in Heimisbach öffentlich auf.
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse richten sich nach dem Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege und sind innert 30 Tagen nach der Versammlung, schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Emmental, Dorfstrasse 21, PF 754, 3550 Langnau i.E., einzureichen. Auf die Rügepflicht gemäss Art. 49 a des Gemeindegesetzes wird hingewiesen.
Das Protokoll dieser Versammlung liegt 7 Tage nach der Versammlung während 30 Tagen, d.h. vom 3. Dezember 2025 bis 5. Januar 2026, auf der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Während dieser Zeit kann dagegen schriftlich Einsprache beim Gemeinderat erhoben werden.
3453 Heimisbach, 20.10.2025
Der Gemeinderat
